Führerscheinklasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Roller & Moped)

Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden aus den ehemaligen Klassen M und S die heutige Führerscheinklasse AM, auch bekannt als Rollerführerschein.

  • Direkter Erwerb
  • Ab 15 Jahre

Führerschein der Klasse AM: Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse AM befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:  Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Theorieunterricht

Laut Gesetz sind 14 Doppelstunden Theorieunterricht vorgeschrieben. Davon behandeln 12 Doppelstunden den Grundstoff und 2 Doppelstunden vermitteln spezifische Inhalte zur Führerscheinklasse AM.