Führerscheinklasse A

Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (unbeschränkt)

Der Klasse A Führerschein für Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge ist ist gültig für schwere Krafträder und ist der so genannte Stufenführerschein. Die drei Führerscheinklassen AM, A1 und A2 sind im Motorradführerschein A eingeschlossen.

  • Direkter Erwerb
  • Beinhaltet AM, A1, A2, A
  • Ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • Ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • Ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Keine Befristung der Besitzdauer


Führerschein der Klasse A: Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse A befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Theorieunterricht

Laut Gesetz sind 16 Doppelstunden Theorieunterricht vorgeschrieben. Davon behandeln 12 Doppelstunden den Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Wird der Klasse A-Führerschein parallel zu einer anderen Klasse absolviert, beträgt der Grundstoff der Theorie nur 6 Doppelstunden.

Praxisunterricht

Der Praxisunterricht für die Klasse A besteht aus:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt