Führerscheinklasse A2

Krafträder mit bis zu maximal 35 kW Leistung (beschränkt)

Der Klasse A2 Führerschein definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 35 kW und kann mit dem Mindestalter von 18 Jahren absolviert werden. Der Motorradführerschein A2 bietet ebenfalls die Basis später kostengünstig auf den Führerschein für unbegrenzte Motorräder zu erweitern.

  • Direkter Erwerb
  • Beinhaltet A1, AM
  • Ab 18 Jahre


Führerschein der Klasse A2: Was darf ich fahren?

Der Führerschein der Klasse A2 befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Theorieunterricht

Laut Gesetz sind 16 Doppelstunden Theorieunterricht vorgeschrieben. Davon behandeln 12 Doppelstunden den Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Wird der Klasse A2-Führerschein parallel zu einer anderen Klasse absolviert, beträgt der Grundstoff der Theorie nur 6 Doppelstunden.

Praxisunterricht

Der Praxisunterricht für die Klasse A2 besteht aus:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrtstunden Nachtfahrt bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrt