Der sichere Einstieg ins Autofahren mit Begleitung

Führerschein mit 17
(Begleitetes Fahren B17)

Du erhältst den vollwertigen PKW-Führerschein, mit dem du bereits ab 17 Jahren fahren darfst – allerdings in Begleitung einer erfahrenen Person bis zu deinem 18. Geburtstag.

 

Das Bundesland Niedersachsen startete am 19. April 2004 einen Modellversuch, den Führerschein für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (B17) ab diesem Zeitpunkt an, zu erlangen. Kurz darauf schlossen sich weitere deutsche Bundesländer dem Modellversuch an, da dieser sich durch eine enorme Resonanz und äußerst positiven Ergebnissen durchsetzte.

Seit dem 1. Januar 2011 ist das Begleitete Fahren Teil des Dauerrechts und kann von Jugendlichen in Anspruch genommen werden.

  • Bereits ab 17 Jahren mit Begleitung fahren
  • Vollwertiger PKW-Führerschein ab dem 18. Geburtstag
  • Fahren mit einer oder mehreren Begleitpersonen
  • Keine zusätzliche Prüfung mit 18 erforderlich
  • Begleitetes Fahren zur sicheren Vorbereitung
  • Modellversuch erfolgreich zum Dauerrecht geworden

Alles Wichtige zum Begleiteten Fahren

Voraussetzungen für Fahranfänger und Begleitpersonen im Überblick

Wie funktioniert das Begleitete Fahren?

»Begleitetes Fahren« heißt, den Fahranfänger nicht allein zu lassen. Ein fahrerfahrener Begleiter sitzt daneben. Natürlich ist er kein Fahrlehrer und darf auch nicht ins Lenkrad greifen.
Aber seine Anwesenheit führt dazu, dass Fahranfänger die Sicherheit besser im Blick behalten. Außerdem können Begleiter Tipps geben und beim vorausschauenden Fahren helfen.

Am Begleitetem Fahren können Führerscheinbewerber der Klasse B und BE teilnehmen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:

die mindestens 16,5 Jahre alt sind, deren Erziehungsberechtigte zustimmen.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

Der größte Unterschied vom B17 und einem herkömmlichen Pkw-Führerschein ist die Begleitperson. Diese muss bei jeder Fahrt neben dem Fahrer sitzen und in der Prüfbescheinigung des Begleitenden Führerscheins eingetragen sein.

Die Begleitperson soll als Helfer fungieren und nicht in das Fahren des Fahranfängers eingreifen. Die B17-Begleitperson soll durch wichtige Hinweise, Tipps und Erfahrungswerte den Stress des Fahranfängers mindern.

Die BF17-Begleitperson muss folgende Bestimmungen erfüllen:

  • über 30 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung

Häufige Fragen zum
begleitetem Fahren ab17

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Fahrausbildung darf mit 16 ½ Jahren begonnen werden.

Die Ausbildung in der Fahrschule legt den Grundstein für sicheres Autofahren. Allerdings verunglücken Fahranfänger häufig kurz nachdem sie ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben. Für sie bietet das Begleitete Fahren die Möglichkeit nach der Ausbildung bis zu zwölf Monate in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen weiter zu üben. Die Praxis zeigt, dass Jugendliche begleitet ein Mehrfaches an Kilometern zurücklegen als während der Ausbildung in der Fahrschule. Und die Wissenschaft belegt: Anschließend ist ihr Unfallrisiko beim selbstständigen Fahren deutlich niedriger als ohne das vorherige Begleitete Fahren.

Der Antrag für BF 17 muss bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts gestellt werden. Deine Eltern, bzw. gesetzlichen Vertreter müssen dem ebenfalls zustimmen.

Nein, die Fahrschüler BF 17 erhalten dieselbe Ausbildung wie jene, die ihre Fahrerlaubnis erst mit 18 Jahren erwerben.

Wenn du am BF 17 teilnehmen möchtest, musst du die Fahrschule darüber informieren, denn zur Teilnahme muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. Selbstverständlich helfen wir dir dabei.

Frühstens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag, darf die theoretische Prüfung zum Führerschein mit 17 abgelegt werden.

Die Anzahl der Begleiter für das begleitete Fahren ist unbegrenzt. Je mehr Begleiter eingetragen sind, desto höher ist die Chance für den Fahranfänger Praxiserfahrung zu sammeln.

Die Probezeit beim Führerschein mit 17 beträgt wie beim Führerschein ab 18 gleichermaßen zwei Jahre.

Durch die Anwesenheit einer Begleitperson soll der Fahranfänger sich sicher fühlen beim führen eines Kraftfahrzeugs. Der Fahranfänger kann auf die langjährige Fahrerfahrung der Begleitperson zurückgreifen, denn dieser beobachtet aufmerksam den Verkehr und kann dem Fahranfänger wertvolle Tipps geben.

Die Begleitperson darf nicht in das Fahren eingreifen.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B unterbrechungsfrei besitzen, nicht mehr als einen Punkte im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014). Zudem gilt für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze und der Begleiter darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.

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