Deine Fragen, unsere Antworten: F.A.Q.
Häufige gestellte Fragen zur Fahrschule
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Fahrschule, unsere Kurse und den Führerscheinerwerb. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt.
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Häufig gestellte Fragen
zur Fahrausbildung
Der Erwerb eines Führerscheins ist ein wichtiger Bestandteil im Leben vieler Menschen. Um dir den Überblick über dieses komplexe Thema zu erleichtern, haben wir hier einige häufig gestellte Fragen zusammen gesammelt.
Zuerst ist eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu durchlaufen. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Fahrschüler helfen soll sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönliche Bedürfnissen des Fahrschülers ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).
Für die Ausbildung werden 12 Sonderfahrten und circa 18 bis 25 Übungsfahrten benötigt. Ein Fahrschüler kommt so auf 30 bis 37 Fahrstunden.
Die Ausbildung sollte als sehr gutes Fundament dienen, um später den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur um die Prüfung zu bestehen. Wenn Sie nach der Führerscheinausbildung nicht wie bei der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs sagen wollen: „Zum Zeitpunkt der Prüfung war gerade noch alles in Ordnung“ dann kann man eigentlich beim heutigen Verkehrsaufkommen nicht mit weniger Fahrstunden auskommen.
Durch die unterschiedlichen Begabungen bzw. Vorkenntnisse jedes Einzelnen kann die Summe der Fahrstunden variieren. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden muss nachgewiesen werden können um an den Prüfungen teilzunehmen.
Ein bis zwei Wochen vor dem gewünschten Termin direkt bei uns in der Fahrschule.
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt und wird am PC absolviert.
Ist der Pflichtanteil der Unterrichtsstunden erreicht und der Prüfungsantrag von der Behörde bearbeitet, kann die theoretische Prüfung bis zu drei und die praktische einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die praktische Prüfung dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten.
Sowohl die theoretische als auch praktische Prüfung kann bei nicht bestehen nach 14 Tagen wiederolt werden.
Beide Prüfungen finden wöchentlich statt.
Jede angemeldete Prüfung muss bezahlt werden, Ausnahme ist ein Krankheitsfall. Dann ist eine Kopie der Krankenmeldung in der Fahrschule abzugeben.
Jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, ist zwei Jahre lang in der Probezeit. Nach Ablauf dieser Zeit ist die deine Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig.
Die Fahrerlaubnis-Klassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.
Solltest Du mit Deiner Fahrschule nicht zufrieden sein oder gibt es Probleme, so ist ein Wechsel jederzeit möglich. Deine alte Fahrschule sollte Dir nach Begleichung Deiner Außenstände folgende Unterlagen auszuhändigen:
- Ausbildungsbescheinigung über Theoriestunden
- Ausbildungsbescheinigung über Sonderfahrten
- Ausbildungsnachweis
- Fahrerlaubnisantrag (falls er noch nicht bei der Behörde abgegeben wurde)
Grundsätzlich ist der Führerschein mit 17 eine vollwertige Fahrerlaubnis. Einzig die Antragstellung ist etwas anders. Es gibt Begleitpersonen die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg.
- Mindesten 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis.
Nähere Informationen findest du direkt auf der Seite „Führerschein mit 17“.
Nein, das macht wenig Sinn, denn häufig werden falsche Verhaltensmuster oder Bewegungsabläufe eintrainiert und das Umlernen fällt anschließend wesentlich schwerer als neu zu lernen.
Beim Parken im Parkverbot handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, d.h. es hat damit keine Relevanz auf eine Probezeit-Verlängerung. Die Folgen sind damit die selben wie bei einem Fahrer außerhalb der Probezeit. Bitte beachte aber das diese Ordnungswidrigkeit dennoch Bußgeld-bewährt ist.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden hängt von der Lernfähigkeit und dem Geschick des jeweiligen Fahrschülers ab. Die genannten Werte sind also als Mindestangaben zu verstehen, die sich unter Umständen erhöhen können, aber das hängt ganz vom Fahrschüler ab. Wir versuchen den Unterricht bestmöglich für unsere Fahrschüler zu gestalten und unterstützen euch wo wir nur können.
Zur Übersicht haben wir die jeweiligen Mindeststunden der Theorie und Praxis zu den jeweiligen Führerscheinklasse geschrieben.
Die Fahrschule Bernd Müller aus Hannover bietet die Führerscheinklassen B, BE, B96 (Campingwagen) und B17 (begleitetes Fahren) für Pkw und die Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, M (Mofa) für Krafträder an.
Außerdem bieten wir noch den Führerschein mit Automatikgetriebe für die Führerscheinklasse B an.
Die praktische Führerscheinprüfung dauert in der Regel zwischen 45 – 60 Minuten und kann je nach Führerscheinklasse variieren.
Der benötigte Sehtest kann bei jedem anerkannten Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden.
Erste Hilfe Kurse werden jedes Wochenende vom Deutschen Roten Kreuz oder Malteser sowie weiterer privater Anbieter angeboten. Wir helfen dir gern weiter bei der Auswahl.
Wenn du die Theorieprüfung oder die Fahrprüfung nicht bestanden haben solltest, kannst du diese nach 14 Tagen wiederholen.
Die bestandene Theorieprüfung ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Damit nicht zusätzliche Kosten entstehen, solltest du daher die praktische Fahrerlaubnisprüfung innerhalb dieser 12 Monate absolvieren.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Wir würden dich dennoch bitten dies mit deinem Fahrlehrer im vornherein abzustimmen, da er am professionellsten beurteilen kann ob der Fahrgast dich evtl. zu sehr ablenkt und die erforderlichen Lernziele dadurch nicht umgesetzt werden können.